Unterrichtsbefreiung

Sollten Sie Ihr Kind aus trifftigen Gründen für einige Stunden oder einen Tag vom Unterricht befreien wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen geben Sie bitte der Klassenleitung, die ihn an die Schulleitung weiterleitet. Denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig zu stellen.

Unterrichtsbefreiung vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.

(Link zur gesetzlichen Grundlage auf den Seiten des Ministeriums: § 43)