Jede Schule hat eine:n Schulleiter:in. Diese:r kann aber nicht alles alleine entscheiden. Vielmehr sind an der Leitung einer Schule mehrere Gruppen beteiligt.
Das wichtigste Gremium ist die Schulkonferenz. In ihr sitzen die Vorsitzendern der Schulpflegschaft, die Schülersprecher und gewählte Mitglieder aus dem Lehrerkollegium.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule – zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest. Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.
Klassenpflegschaft
Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher hinzukommen.
Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Vertiefende Informationen finden Sie in der Broschüre: Das ABC der Elternmitwirkung
Schülervertretung (SV)
Egal ob an Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien oder anderen weiterführenden Schulen – überall ist laut Schulgesetz eine Vertretung der Schülerschaft vorgesehen. Diese Schülervertretung (SV) ist das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrern. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Schüler. Die SV ist also auf der einen Seite eine Anlaufstelle für Schüler, wenn diese Fragen oder Probleme haben, auf der anderen Seite aber natürlich auch Ansprechpartner für Lehrer oder die Schulleitung.
In ihrer ersten Sitzug wählen sie den Vertrauenslehrer – der bei uns später die Sitzungen koordiniert und im Zweifel leitet. Auch die Schülersprecherin oder der Schülersprecher wird in dieser Runde gewählt. Er kann später die Schülerinteressen in der Schulkonferenz vertreten.