Unfall

Gegen Unfälle in der Schule und auf dem direkten Schulweg sind die
Schüler gesetzlich versichert; eingeschlossen sind auch alle
Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen). Falls ein Schüler nach
einem Schulunfall den Arzt aufsucht, muss dies dem
behandelnden Arzt und dem Sekretariat bzw. der
Klassenlehrerin oder einer Erzieherin der OGS mitgeteilt werden,
da ein Unfallbericht erstellt und an die Unfallkasse NRW geschickt
werden muss. Die Schüler bekommen dann einen Aufkleber, den sie beim Arzt abgeben müssen.