Integrationsassistent*innen (Schulbegleiter*Innen) und Klassenbegleiter*innen

Seit 2011 ist der Förderverein der Schule am Rheingarten (bzw. seine Vorläufer) Träger von Schulbegleitungen / Integrationshilfen gem. SGB VIII oder SGB XII. Insgesamt beschäftigt der Förderverein aktuel ca. 20 Mitarbeiter*innen und ist als Träger auch in kommunalen Gremien der Konzept- bzw. Qualitätsentwicklung vertreten. Der Förderverein mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist konzeptionell fest in unsere Schulprogramme verankert und hat eine große Bedeutung für unser gemeinsames Schulleben. Der Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch ideelle und materielle Unterstützung.

Maßgebliche Eckpunkte der pragmatischen Umsetzung in der Schule am Rheingarten:

  • Eingestellt werden – wenn möglich – Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen.
  • Die Schulbegleiter*innen sind Teil des Klassenteams und in ihrer Verantwortlichkeit nicht (nur) auf den/die zugeordnete*n Schüler*in beschränkt.
  • Bei der Arbeit mit dem zugeordneten Kind/Jugendlichen gilt der Grundsatz: „So viel Nähe wie notwendig, so viel Distanz wie möglich“. Zeitfenster, die der/die begleitete Schüler*in alleine bewältigen kann, werden explizit für die Unterstützung anderer Schüler*innen bzw. der gesamten Lerngruppe genutzt.
  • Die Schulbegleiter*innen sind explizit Teil des Kollegiums – mit anderen Aufgaben als Lehrer*innen, aber dennoch gleichberechtigte Mitarbeiter*innen des Gesamtteams und haben in diesem Zusammenhang Zugang zu sämtlichen systemrelevanten Informationen, Besprechungen und Fortbildungen.
  • Zu Beginn des Einsatzes findet ein leitfadengestütztes Gespräch mit den Lehrer*innen der Klasse statt. Dieses wird in regelmäßigen Abständen mit Blick auf die gelingende Kooperation im Klassenteam wiederholt.
  • Die Schulbegleiter/innen übernehmen tägliche Aufsichten im Rahmen des Ganztags – die formale Verantwortung verbleibt bei den Lehrer/innen.
  • Supervision wird kostenfrei außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt.