Bewegliche Ferientage

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Bei uns ist das immer der Rosenmontag.

Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter.

Die Termine für das kommende Schuljahr finden Sie in unserem Kalender.