Benotung

Die “Schule am Rheingarten” ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Der Unterricht erfolgt im Rahmen der Richtlinien für die Bildungsgänge der Regelschule (ES und Sprache) oder für den Bildungsgang Lernen. Für die Benotung gibt es für die Bildungsgänge bindenende Vorgaben.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Benotung im Bildungsgang Lernen nicht vorgeschrieben ist und in der Regel auch nicht erfolgt.

In Einzelfällen kann auch im Bildungsgang der Regelschule aus pädagogischen Gründen von einer Benotung abgesehen werden. Ist dies bei Ihrem Kind geschehen, sprechen Sie bei Fragen bitte den Klassenlehrer an.

Da Schüler in diesen Förderschwerpunkten im Bildungsgang der Regelschule unterrichtet werden, gelten für diese Schüler die gleichen Regeln bei der Benotung wie für Regelschulen. Für alle Schulen in NRW setzt die Schulkonferenz fest, ab wann es Noten gibt. Erlaubt ist es bis zur Klasse 4 auf Noten zu verzichten.

Für die Schule am Rheingarten hat die Schulkonferenz festgelegt, dass es erst ab Klasse 4 Noten gibt. Über die Noten hinaus gibt es aber in den meisten Fällen noch eine schriftlich Beurteilung.

Schüler im Bildungsgang Lernen erhalten in der Regel keine Noten. Dies dient der Motivation und der gerecheteren Beurteilung gegenüber Schülern, die in der Regel nicht aus freien Stücken keine ausreichenden Leistungen erbringen. Wenn sie Noten erhalten, müssen diese den Anforderungen mindestens der Klassenstufe unter der besuchten entsprechen.

Beispiel: Ein Schüler im Bildungsgang Lernen geht das 5. Jahr zur Schule. Seine Leistungen müssen also mindestens nach den Richtlinien der Klasse 4 beurteilt werden. Entsprechen seine Leistungen diesen Anforderungen nicht, müsste er demnach nur schlechte Noten (5 und 6) erhalten. Da dies die Lernmotivation noch verschlechtern würde, verzichten wir für diese Fälle auf die Noten und geben eine Rückmeldung als Text. Aus diesem Zeugnis-Text sollte aber immer hervorgehen, welcher Klassenstufe die Leistungen entsprechen.

Das sagt das Bildungsministerium dazu:

Bedeutung der einzelnen Noten

1  (sehr gut) – wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

2  (gut) – wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht

3  (befriedigend) – wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht

4  (ausreichend) – wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

5  (mangelhaft) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

6  (ungenügend) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können