Die „Schule am Rheingarten“ ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Der Unterricht erfolgt im Rahmen der Richtlinien für die Bildungsgänge der Regelschule (ES und Sprache) oder für den Bildungsgang Lernen. Für die Benotung gibt es für die Bildungsgänge bindenende Vorgaben.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Benotung im Bildungsgang Lernen nicht vorgeschrieben ist und in der Regel auch nicht erfolgt.
In Einzelfällen kann auch im Bildungsgang der Regelschule aus pädagogischen Gründen von einer Benotung abgesehen werden. Ist dies bei Ihrem Kind geschehen, sprechen Sie bei Fragen bitte den Klassenlehrer an.
Da Schüler in diesen Förderschwerpunkten im Bildungsgang der Regelschule unterrichtet werden, gelten für diese Schüler die gleichen Regeln bei der Benotung wie für Regelschulen. Für alle Schulen in NRW setzt die Schulkonferenz fest, ab wann es Noten gibt. Erlaubt ist es bis zur Klasse 4 auf Noten zu verzichten.
Für die Schule am Rheingarten hat die Schulkonferenz festgelegt, dass es erst ab Klasse 4 Noten gibt. Über die Noten hinaus gibt es aber in den meisten Fällen noch eine schriftlich Beurteilung.
Schüler im Bildungsgang Lernen erhalten in der Regel keine Noten. Dies dient der Motivation und der gerecheteren Beurteilung gegenüber Schülern, die in der Regel nicht aus freien Stücken keine ausreichenden Leistungen erbringen. Wenn sie Noten erhalten, müssen diese den Anforderungen mindestens der Klassenstufe unter der besuchten entsprechen.
Beispiel: Ein Schüler im Bildungsgang Lernen geht das 5. Jahr zur Schule. Seine Leistungen müssen also mindestens nach den Richtlinien der Klasse 4 beurteilt werden. Entsprechen seine Leistungen diesen Anforderungen nicht, müsste er demnach nur schlechte Noten (5 und 6) erhalten. Da dies die Lernmotivation noch verschlechtern würde, verzichten wir für diese Fälle auf die Noten und geben eine Rückmeldung als Text. Aus diesem Zeugnis-Text sollte aber immer hervorgehen, welcher Klassenstufe die Leistungen entsprechen.

Das sagt das Bildungsministerium dazu:
Kinder sind neugierig, möchten lernen und ihre Leistungen auch zeigen. Die Lernentwicklungen und -ergebnisse des Kindes werden von den Lehrkräften sorgfältig beobachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage planen sie einerseits ihren Unterricht und können andererseits die Kinder individuell unterstützen. Im Unterricht geht es aber nicht nur darum, den Kindern Wissen zu vermitteln. Die Kinder sollen auch lernen, wie sie Probleme lösen. Sie lernen, wie sie bereits erworbenes Wissen einsetzen und sich notwendige Informationen beschaffen können. Sie erfahren, wie sie die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in Zusammenarbeit mit anderen Kindern einsetzen können.
Grundlage für die Leistungsbewertungen sind nicht nur die schriftlichen Klassenarbeiten, sondern sämtliche vom Kind erbrachte Leistungen. Dazu gehören mündliche Beiträge und alle Arbeitsdokumente wie Lerntagebücher, Portfolios, Vorträge oder Lernplakate. Dabei werden nicht nur die Ergebnisse berücksichtigt, sondern auch die dafür unternommenen Anstrengungen und die individuellen Lernfortschritte in den Blick genommen. Ferner werden neben Einzelleistungen auch Gruppenarbeiten bewertet. Das Kind hat also viele Möglichkeiten, seine Leistungen zu zeigen. Regelmäßig führen die Lehrerinnen und Lehrer Lerngespräche mit den Schülerinnen und Schülern durch, um gemeinsam über die bereits erreichten Leistungen zu sprechen und die nächsten Lernschritte zu planen. Auf den Klassenpflegschaftssitzungen werden die Eltern von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer umfassend über das Leistungskonzept der Schule informiert. Sie erfahren, welche Bewertungskriterien festgelegt sind und welche individuellen Möglichkeiten der Leistungserbringung bestehen.
Alle Kinder wünschen sich, in der Schule erfolgreich zu sein und für ihre Leistungen gelobt zu werden. Was aber, wenn sie weniger schnell und erfolgreich sind als ihre Mitschülerinnen oder Mitschüler? Kinder könnten sich durch ihre Noten in ein „Besser- oder Schlechtersein“ einordnen. Das ist für die guten Schülerinnen und Schüler kein Problem. Es kann jedoch demotivierend sein, dem Vergleich nicht standhalten zu können. Daher erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst am Ende des ersten Schuljahres ein Zeugnis ohne Noten, das ihren Leistungsstand in den Fächern und den Lernbereichen sowie ihre individuellen Lernfortschritte beschreibt und würdigt. Am Ende der Schuleingangsphase kann das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 dann erstmals Noten enthalten. Wann die Berichte um Noten in allen Fächern ergänzt werden, entscheidet die Schulkonferenz. Die Möglichkeit notenfreier Zeugnisse besteht bis zum Ende des dritten Schuljahres. Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten ausschließlich Noten in den Fächern.
Die Schulkonferenz kann entscheiden, eine Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten in die Zeugnisse aufzunehmen. Viele Schulen haben inzwischen beschlossen, das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler in das Zeugnis aufzunehmen. Eltern bekommen so eine wichtige Rückmeldung darüber, wie ihr Kind mitarbeitet und wie es gemeinsam mit anderen Kindern lernt.
Bedeutung der einzelnen Noten
1 (sehr gut) – wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
2 (gut) – wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht
3 (befriedigend) – wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
4 (ausreichend) – wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
5 (mangelhaft) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
6 (ungenügend) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können