Außerschulische Lerntherapie

Überblick

Falls bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung oder eine Dyskalkulie festgestellt wurde, können im Einzelfall die Kosten für eine außerschulische Lerntherapie im Rahmen der Jugendhilfe übernommen werden.

Grundsätzlich tragen Eltern die Kosten für eine solche außerschulische Förderung selbst. Wenn aber als Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie eine seelische Behinderung droht, dann können Sie einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Voraussetzung dafür ist, dass vorher alle schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft und entsprechende Nachteilsausgleiche gewährt wurden.

Eine Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand ist Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Hilfe. Diese Abweichung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern. Es wird eine entsprechende Stellungnahme oder Diagnose von einer der folgenden Personen benötigt: 

  • Ärztin oder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie 
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut
  • Ärztin oder Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten oder -therapeutin mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen

Liegt eine solche Abweichung von der seelischen Gesundheit vor, wird auf der Basis einer sozialpädagogischen Diagnostik geprüft, ob dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder diese zu erwarten ist. Dazu nehmen die Mitarbeitenden mit Ihnen Kontakt auf, um im Rahmen eines Hausbesuches mit Ihnen und Ihrem Kind verschiedene Fragen zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung zu klären. In diesem Zusammenhang wird eine Hospitation in der Schule durchgeführt und eventuell werden Stellungnahmen von weiteren Beteiligten eingeholt.

Sollte es zu einem positiven Bescheid Ihres Antrages kommen, wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Entscheidung über die Art der Hilfe/Maßnahme getroffen. Die Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.

Quelle: https://www.bonn.de/vv/produkte/kostenuebernahme-fuer-eine-ausserschulische-lerntherapie.php

Weitere Infos und Online-Antragsformulare finden Sie auch auf der o.g. Seite. Dort können Sie sich den Text jedoch nicht anhören.