Testpflicht an Schulen

Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein – künftig für alle Schülerinnen und Schüler zwei Tests pro Woche

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund-  und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen. 

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/landesregierung-fuehrt-testpflicht-schulen-ein-kuenftig-fuer-alle (1.4.2021)

Testpflicht

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download