NRW führt Maskenpflicht in Schulen ein – auch im Unterricht

Eine Maskenpflicht in NRW an Schulen nach den Sommerferien ist beschlossen: Am Montag, 3. August, äußerte sich Yvonne Gebauer (FDP), die NRW-Schulministerin, in einer Pressekonferenz zur Umsetzung. Ab 12. August müssen Schüler eine Maske tragen – auch im Unterricht. Nur in der Grundschule sieht es ein wenig anders aus. Dort dürfen die Schüler solange sie auf ihrem Plazt sitzen und mindestens 1,5 m Abstand halten die Masken abnehmen.

Wann gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen für die Maskenpflicht im Unterricht sind vorgesehen, wenn das Tragen „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist.” Dann könne eine Schule „zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten beziehungsweise in Prüfungssituation” von der Pflicht absehen. Dann müsse aber der Abstand zwischen den Schülern gewahrt werden.