Distanzunterricht in Schulen, Kitas mit eingeschränktem Pandemiebetrieb

18.04.2021

In Bonn werden die Schulen ab Montag, 19. April 2021, nur Distanzunterricht – von Ausnahmen abgesehen – anbieten. In den Kindertagesstätten gilt ab Mittwoch, 21. April 2021, der eingeschränkte Pandemiebetrieb.

Wegen der weiter steigenden Inzidenzwerte, die absehbar in Kürze den Wert 200 erreichen bzw. überschreiten werden, sieht die Stadt keine andere Möglichkeit, als die bisherigen Maßnahmen zu verschärfen, wie sie schon am Freitag, 16. April, kommuniziert hatte. Festgelegt sind diese Regelungen in einer Allgemeinverfügung, die die Stadt in Absprache mit dem Land Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 18. April, formell im Amtsblatt bekannt gemacht hat und die am Montag in Kraft tritt. “Die Verlängerung des Distanzunterrichts bedeutet fraglos eine weitere Belastung der Eltern, Schulen und insbesondere der Kinder, die ich sehr bedauere. Sie ist aus unserer Sicht aber in der aktuellen Situation eine wichtige Maßnahme, dem Infektionsgeschehen nicht weiter Vorschub zu leisten”, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Notbetreuung auf Antrag

Weiterhin können sich die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule und Gymnasium der Weiterbildungskollegs im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten. Ebenso wird in den Qualifikationsphasen der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge der Weiterbildungskollegs verfahren. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung kann die Schule auf Antrag der Eltern eine sogenannte Notbetreuung ermöglichen.

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