Anmeldung zur Betreuung ab dem 22. Februar 2021

Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts

Der Wechselunterricht ab dem 22.2.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemiedurch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann die Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.

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