Änderungen im Schulbetrieb (11.12.20)

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Freitag nachmittag im Rahmen des Kampfes gegen Corona erneut Änderungen im Schulbetrieb veröffentlicht. Nachdem die Weihnachtsferien für die Schüler bereits am 24. November um zwei Tage verlängert wurden, hat sich Frau Ministerin Gebauer jetzt doch entschieden, weitere Maßnahmen zu treffen. Folgende Änderungen wurden am gestrigen Nachmittag veröffentlicht:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. (Unser Antragsformular finden Sie hier.)

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Für alle die Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten, gibt es unter diesem Link auch die Möglichkeit ein Formular auszudrucken und diese per Post oder Fax oder E-Mail (Foto) an die Schule zu senden.