Änderung im Schülerspezialverkehr

Wir möchten über eine Veränderung im Schülerspezialverkehr informieren und bitten, diese Information zu beachten. Die Taxiunternehmen sind entsprechend informiert.

Bisher reichte eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske KN 95/N95) für die Beförderung im Schülerspezialverkehr aus.

Die gestern beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes legt nun darüber hinaus folgende Regelung fest:

Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Bonn bei 100 und mehr, gelten ab den übernächsten Tag folgende Maßnahmen:

Bei der Beförderung im Schülerspezialverkehr besteht für die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an einer Haltestelle und während der Fahrt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder vergleichbaren Atemschutzmaske (vgl. § 28 b (1) Nr. 9 Infektionsschutzgesetz).

Da der Inzidenzwert in Bonn heute bei 199,9 liegt, ist davon auszugehen, dass die o. g. Regelung ab nächsten Montag anzuwenden ist.