Schlagwort: Schulbücher

Elternbrief vom 12.06.2023

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
damit Ihre Tochter/Ihr Sohn bereits zu Beginn des neuen Schuljahres mit Büchern
und Arbeitsheften arbeiten kann, ist es notwendig, dass Sie Ihrem Kind den von
Ihnen gem. § 96 SchulG NRW zu leistenden Eigenanteil mitgeben.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4: 16,00 Euro
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10: 34,00 Euro

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