Was ist, wenn die Inzidenz wieder unter 100, unter 150 bzw. unter 165 sinkt?

Sinkt in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unter den Wert von 100, 150 bzw. 165, treten dort ab dem übernächsten Tag die dem jeweiligen Schwellenwert zugeordneten Maßnahmen wieder außer Kraft. Der Unterricht beginnt dann (nach § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung) jeweils am darauf folgenden Montag. Eine Wiederaufnahme innerhalb der laufenden Woche findet nicht statt.

Info unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html

Gesetzestext unter: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite